Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?

An der frischen Luft schmeckt es am besten. Das ist ja gerade das kulinarische Erlebnis beim Grillen, welches unter freiem Himmel oder auf einer geschützten Terrasse stattfindet. Wer jedoch keinen Garten hat und seine Freizeit gern auf „Balkonien“ verbringt, möchte natürlich auch nicht auf gegrillte Delikatessen verzichten.

Brandschutz beachten und Belästigungen vermeiden

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© A. Peters, Dinslaken

In jeder neuen Grillsaison streiten sich die Gemüter erneut, ob auf einem Balkon gegrillt werden darf und welche Richtlinien dafür verbindlich sind. Grundsätzlich kann auf dem Balkon der Grill aufgestellt werden, wenn andere Menschen, beispielsweise Nachbarn neben, über oder unter einem durch dieses Unterfangen belästigt werden. Die Wohnqualität der Mitbewohner steht also in diesem Zusammenhang mit Mittelpunkt. Die häufigsten Belästigungen, die beim Grillen in Abhängigkeit von der jeweiligen Vorrichtung auftreten, sind natürlich die unangenehmen Gerüche (von der Glut) und die Rauchentwicklung. An sich werden die wenigsten Beeinträchtigungen beim Balkongrillspaß entstehen, wenn ein hochwertiger Gasgrill verwendet wird, den es gegenwärtig in tollen Designs und auch kompakten Ausführungen gibt. Bei den Grillvarianten, die mit offenem Feuer auf der Basis von Grillkohle oder Grillbriketts betrieben werden, ist das schon so eine Sache mit dem Brandschutz. Als optimale Alternative eignen sich demgegenüber die Gasgrills, welche durchaus in Hinsicht Brandschutz und Brandgefährdung die entsprechende Sicherheit mit sich bringen. Gerade bei den Gasgrills ist kein Funkenflug zu befürchten.

Bei einem Gasgrill ist die Rauchabgabe zudem ziemlich gering. Lediglich dann, wenn das Grillgut gewendet wird, kann Rauch aufsteigen. Außerdem lässt sich die Hitze des Gasgrills schnell regulieren. Günstig kann es sein, den Qualm etwas zu dämmen, indem die handelsüblichen Grillschalen oder die nicht brennbare Alufolie zum Einsatz kommen. Vielleicht kann man ja dem Nachbarn auch eine Wurst anbieten, um ein Eskalieren zu vermeiden und sich einvernehmlich zu einigen.

Uhrzeiten sind wichtig!

Da beim Brutzeln auf dem Grill nicht nur Qualm und Rauch entstehen können, sondern auch eine Geruchsbelästigung unter Umständen nicht vermeidbar ist, sollten sich die Balkongriller am besten an bestimmte Zeiten halten. Diese Thematik betrifft zudem die Ruhestörung durch den Lärm, der beim gemeinsamen Essen entstehen kann. in punkto Geruchsbelästigung dürfen die Düfte, die von einem Grill auf oder absteigen laut verschiedenen Urteilen der Gericht den normalen Kochgeruch nicht übersteigen. Wenn das Grillgut mit einem Gasbetriebenen Grill zubereitet wird, lassen sich auch diese Auffälligkeiten schnell beheben, zumal beim Gasgrill keine aggressiven Düfte von Grillbenzin oder Spiritus entstehen. Bei Holzkohlegrills kann sich neben den unangenehmen Gerüchen ebenfalls der Ruß auf anderen Balkonen verteilen, was in der Regel zu Streitereien und einem Grillverbot, ja sogar wiederkehrend mit einer Kündigung einhergehen kann.

Was die Regelmäßigkeit des Grillens auf dem Balkon und die entsprechende Zeitdauer angeht, gelten bislang keine einheitlichen Vorschriften. Es wird davon ausgegangen, dass sechs bis sieben Stunden im Jahr oder zweimal monatlich als angemessen hinzunehmen sind. Das Grillerlebnis am Abend oder bei großen Partys mit einem Gasgrill sollte um 22.00 Uhr beendet werden.